Nutzungsbedingungen

Alle Mitglieder sind, auch in ihrem eigenen Interesse, angehalten, die Anlage mit allen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln.

  • Die Tennisplätze dürfen nur in Tennisbekleidung betreten und genutzt werden.
  • Die Tennisschuhe müssen eine geeignete Besohlung haben ( keine Stollen-/Rippenprofile)
  • Beim Spielbetrieb entstandene Beschädigungen sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.
  • Der Verein haftet nicht bei Sachverhalten der Verkehrssicherungspflicht (Vereinssatzung/Versicherung)
  • Die Haftung des Vereins bei Beschädigungen oder Verlusten von Eigentum der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  • Für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Vereinsanlage haftet der Verursacher, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.
  • Der Vorstand ist berechtigt, Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung mit dem Entzug der Spielberechtigung zu ahnden. Umfang und Dauer werden dem Mitglied mitgeteilt. Bei wiederholten oder dauernden Verstößen kann ein Vereinsausschluss erfolgen (Satzung).